Eigennutz ist Hauptmotiv der Musiklehrpersonen
Von wegen Musik, freie Kunst und Kinder: Es geht der SP bis hin zur CVP (Links bis Mitte) inklusiv den Verbänden beim Musikschulgesetz vor allem um die Nährung der höheren Kaste der diplomierten Musiklehrpersonen. Der letzte Montag im Kantonsrat war entlarvend.
Lange hatte der Kantonsrat im Musikschulgesetz um einen Kompromiss gerungen. Noch 2016 mit einer bürgerlichen Mehrheit beschloss der Rat «Nichteintreten» auf das Musikschulgesetz, weil der Kanton den Verfassungsartikel des Bundes, den die Schweizer Bevölkerung 2012 angenommen hatte, bereits erfüllt und betreffend der Musikbildung im Kanton keine Not besteht. Nun haben die Mehrheiten im Rat geändert und Initianten aus dem Umfeld der «Gewerkschaft für Berufe der Musikbildung» dem «Musikpädagogischen Verband» und dem «Verband Zürcher Musikschulen» zudem eine Initiative für ein Musikschulgesetz eingereicht. Anerkennung von Musikschulen, Höchstgrenze für Elternbeiträge, ein höherer Beitrag des Kantons, Recht für Kinder und junge Erwachsene jedes Instrument lernen können: Damit die Initiative mit ihren maximalen Forderungen in diesen Punkten in einer Volksabstimmungen nicht durchkommt und hoffentlich zurückgezogen wird, hat der Kantonsrat einen Gegenvorschlag erarbeitet, der vieles aufnimmt, aber nicht ganz in der gewünschten Weite: Zum Beispiel nur zehn Prozent der Kosten durch den Kanton deckt statt 20 Prozent (heute: 3 Prozent). Nicht aufgenommen hat der Kantonsrat in der ersten Lesung des Gesetzes am 21. Oktober lediglich, dass Musiklehrpersonen ein Hochschuldiplom haben müssten. Knapp hat Links in diesem Punkt verloren.
Was ist seither passiert? Die Verbände drohten, wenn diese Voraussetzung fehle, ihre Initiative nicht zurückzuziehen (ausgerechnet nur wegen diesem Punkt). Die Linke bis zur CVP, angeführt von den Grünen, schloss deshalb die Reihen, und brachte ein Rückkommensantrag für das Hochschuldiplom durch, lehnte Ausnahmen, zum Beispiel für Einsteigerunterricht, ab.
Indem es in jeder Ecke des Kantons neu «staatlich anerkannte» Musikschulen geben muss, die jedes Instrument ausbilden, indem nur diese Musikschulen in den Genuss von um mindestens 50 Prozent verbilligte Elternbeiträge kommen und indem an diesen Musikschulen in der Regel Instrumentalunterricht nur von Hochuldiplomierten erteilt werden darf, wird der Arbeitsmarkt für “freie Musiklehrpersonen“, zum Beispiel Künstlerinnen und Künstler, die sich mit Musikunterricht ein Zubrot verdienen wollen, zerstört. Ihre Angebote sind nicht mehr konkurrenzfähig und angestellt werden können sie auch nicht. Auch Vereine, die zur Ausbildung von Jugendlichen keine Hochschuldiplomierten beschäftigten, erhalten nie mehr Aussicht auf staatliche Anerkennung: Ihre Musikausbildung ist nicht mehr konkurrenzfähig, sie haben keine Alternative mehr und müssen mit Musikschulen zusammenarbeiten.
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Jobsicherheit statt das Risiko einer künstlerischen Laufbahn für Musikstudierende: Nur sie erfüllen die Anstellungsbedingungen von Musikschulen, wer Musiklehrperson werden will, muss zwingend an die Hochschule der Künste, die so auch genährt wird. Auch wenn man später ein Leben lang Blockflöten-Unterricht für Kinder in 45-Minuten Wochenlektionen erteilt.
Dass dieser Punkt den Initianten des Musikschulgesetzes so wichtig war, zeigt:
Es geht ihnen nicht um Kunstbildung, Elternbeiträge und Kinder.
Hauptinteresse ist ein staatlich geschützter Arbeitsmarkt für hochschuldiplomierte Musiklehrkräfte, die kantonale Anstellungsbedingungen und höhere Löhne fordern werden. Triebfeder für die Verstaatlichung der Musikbildung ist niederer Eigennutz.
Mehr zum Musikschulgesetz:
- Verstaatlichung der Musikschulen
- Trojanisches Pferd für gewerkschaftliche Anliegen
- Jammern am Konsi Winterthur
Dieser Artikel erschien ursprünglich auf dem Blog von unserem Kantonsrat Matthias Hauser –www.matthias-hauser.ch