Wird das Bürgerrecht verschenkt?

SVP sagt Nein zum Gratis-Pass für Ausländerinnen und Ausländer!
Wird der Pass verschenkt? Ist das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich zu streng oder nicht? Wie stimmen beim Bürgerrechtsgesetz am 15. Mai? Die GLP und SVP stritten darüber.
Die SVP Bezirk Bülach lud zur Debatte, am 2. Mai im Winkler Restaurant Breiti. Auf dem Podium zwei Kantonsrätinnen, Cristina Cortellini, GLP, Dietlikon, und Romaine Rogenmoser, SVP, Bülach. SVP-Kantonsratskandidat Thomas Regli, Embrach, leitete das Gespräch und 30 Gäste beobachteten die Diskussion als Publikum.
Heute sind die Rechtsgrundlagen für Einbürgerungen unvollständig, denn die Kantonsverfassung verlangt für die Einbürgerung ein Gesetz, zur Zeit ist sie in Verordnungen geregelt: Je eine vom Bund und vom Kanton. Der Kantonsrat hätte es als Gesetzgeber in der Hand gehabt, im Bürgerrechtsgesetz die Einbürgerungen strenger zu formulieren. Darüber besteht jedoch Uneinigkeit, insgesamt kam es eher zu Lockerungen (z.B. Standardisierter Online-Test für die Staatskunde, Gebührenbefreiung für Jugendliche) und bereits relativ lockere Bestimmungen (z.B. nur zwei Jahre Aufenthalt im Kanton als Voraussetzung, sofern man noch nicht 25 Jahre alt ist, Testbefreiung, wenn hier die Schule besucht wurde) blieben «zu large» für die SVP. So ergriff sie das Referendum: Die Einbürgerung soll nach der erfolgreichen Integration in unsere Gesellschaft erfolgen und nicht ein Mittel zur Integration auf dem Weg dazu sein.
Cristina Cortellini führte in Dietlikon schon mehrfach Einbürgerungsgespräche durch und hat mit der heutigen Praxis gute Erfahrungen gemacht. «Das Sprachniveau ist genügend und selbst viele Schweizerinnen und Schweizer würden den Staatskundetest nicht bestehen». Romaine Rogenmoser, die für die SVP die Kampagne gegen das Bürgerrechtsgesetz leitet, hat hingegen andere Erfahrungen: «Es gibt Fälle, da können die Personen, die eingebürgert werden, nicht gut Deutsch.». Cortellini: «Die Sprachanforderungen im Deutsch sind etwa so hoch, wie ein Sekundarschüler die Anforderungen im Französisch erfüllt». Rogenmoser: «Das reicht einfach nicht, es kann nicht sein, dass für Schweizerinnen und Schweizer Dolmetschen an Elterngesprächen nötig ist!»
Die Erfahrungen in der Praxis gingen auseinander. Der Schweizerpass ist für viele Ausländerinnen und Ausländer attraktiv, nicht nur wegen dem Stimm- und Wahlrecht, sondern weil man damit in viele anderen Länder einfacher reisen kann. Während ein anwesender Stadtrat im Publikum schilderte, dass er als Behörde sowieso nur in komplizierteren Fällen bei den Verfahren beigezogen ist, so ist genau dieser Beizug in kleineren Gemeinden in jedem Verfahren Standard und wird geschätzt. Während in einigen Gemeinden ein Gespräch über Freunde und Verankerung in der Gemeinde erfolgt und der Staatskundetest extern vergeben wird, ist in anderen Gemeinden genau dieser Test Grundlage des Gesprächs. Und – das kam am Abend nicht zur Sprache: Wer nicht besteht, kann wiederholen. Und wiederholen. Und wiederholen. Irgendwann wird jede/r Schweizer/in.
Wird das Gesetz in der Volksabstimmung abgelehnt, kann ein Neues, dann hoffentlich strengeres, ausgearbeitet werden.
Matthias Hauser, SVP Bezirk Bülach, Kantonsrat