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Neuaufteilung der Bezirke ist unnötig und nachteilig

Dieser Artikel von Alex Seiler, Kantonsratskandidat aus Bachenbülach erschien zuerst als Leserbrief im ZU vom 21. Okt. 2022. Er bezieht sich auf einen Artikel im ZU vom 15. Oktober «Zürcher Regierung ist für eine neue Grenzziehung».

Der Regierungsrat schlägt eine Neuaufteilung der Bezirke vor. Im publizierten Vorschlag ist vorgesehen, die Bezirke Bülach und Dielsdorf zusammenzulegen. Die grossen Gemeinden im Süden des Bezirks Bülach sollen einem neuen Bezirk Glattal zugewiesen werden.

Was ist von diesem Vorschlag zu halten? Der Bezirk Bülach besteht aus einigen grossen Gemeinden und zahlreichen kleineren bis mittelgrossen Gemeinden. Diese austarierte Stärkeverteilung hat sich bestens bewährt. Sie garantiert, dass nicht eine Gemeinde ihre Interessen durchzusetzen vermag. Seit bald 40 Jahren hat sich im Bereich der Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Bülach nur wenig geändert. Weder wesentliche neue Strassen noch Bahnlinien sind entstanden.

Das Argument, dass die heutigen Verkehrsströme eine Neudefinition der Bezirksgrenzen erforderlich machen sollen, ist offensichtlich nur vorgeschoben.

Alle Gemeinden des Bezirks orientieren sich nach wie vor mehrheitlich Richtung Zürich oder Winterthur. Die Bezirksebene ist eine untergeordnete kantonale Ebene. Verschiedene Aufgaben des Kantons, vor allem der Gerichtsbarkeit (Bezirksgericht, Bezirksrat, KESB), werden auf Bezirksebene ausgeführt. Die Bezirksebene selbst verfügt über keine gesetzgebende Gewalt und eignet sich nicht zur Umsetzung kommunaler Aufgaben im Verbund.

Das Hauptargument der Initianten läuft deshalb ebenfalls ins Leere. Im Sinne einer möglichst grossen Gemeindeautonomie hat sich die Möglichkeit, sich an Zweckverbänden oder AGs zu beteiligen, für die Gemeinden bewährt. Gemeinden an Bezirksgrenzen haben die Möglichkeit, auch in Zweckverbänden Mitglied zu sein, die mehrheitlich in einem anderen Bezirk liegen. Daraus ergeben sich für alle Gemeinden des Bezirks optimale Lösungen.

Der Vorschlag erweist sich als unnötig und nachteilig für die Gemeinden und die Bevölkerung des Bezirks Bülach und ist abzulehnen.

Alex Seiler, Rechtsanwalt und Richter am Baurekursgericht, Bachenbülach

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