Steuer ohne Grund – Ja zur Abschaffung der Stempelabgabe
Die Emissionsabgabe ist wirtschaftlich unbegründet und setzt falsche Anreize.
Gemeinden, Kanton und Bund tätigen Ausgaben, darum benötigen sie Einnahmen. Dazu verlangen sie Gebühren und Abgaben oder Anteil an der Wertschöpfung in ihrem Territorium, nämlich Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer (wobei unschön ist, dass der Bund auf zwei Arten Wert abschöpft) sowie Einkommens- und Gewinnsteuern für Gemeinde und Kanton. Diesen Einnahmen ist gemeinsam: Sie werden entweder für einen Leistungsbezug, die Nutzung einer Sache oder auf Grund einer erzielten Wertschöpfung erhoben.
Wertschöpfung ist, wenn durch Arbeit, Handel oder einer guten Idee Wert erzielt wird, wofür jemand bereit ist, zu bezahlen. Dies ist dank Rechtsstaat, Infrastruktur, Sicherheit und Bildung möglich, welche durch die öffentliche Hand gewährleistet sind. Über Höhe und Details kann man streiten, aber Mehrwerts-, direkte Bundes-, Einkommens- und Gewinnsteuer haben immerhin eine wirtschaftliche Basis: Was von der öffentlichen Hand damit abgeschöpft wird, wurde von der Wirtschaft erschaffen.
Bei Kapitalsteuern (für Unternehmungen) und Vermögenssteuern (für Private) sieht es schon ein bisschen anders aus: Hier wird keine Wirtschaftsleistung besteuert, sondern einfach nur, «dass man hat». Ungesehen davon, dass Vermögen oft investiert ist und so Arbeitsplätze und damit Einkommens- und Gewinnsteuern überhaupt erst ermöglicht. Dass die blosse Existenz eines Vermögens schon eine Abgabe wert ist kann man politisch mit Solidarität begründen.
Emissionsabgabe versteuert den gleichen Franken zum dritten Mal
Mit der Emissionsabgabe wird der Vorgang besteuert, Vermögen in eine Firma als Eigenkapital einzubringen.
Erstens ist dies kein Vorgang der Wertschöpfung. Dieser fand bereits statt, als das Vermögen einst aufgebaut wurde und wurde damals mit Gewinn- oder Einkommenssteuern belegt.
Zweitens wurde und wird auch weiterhin das Vermögen, welches in eine Firma als Eigenkapital eingelegt wird, bereits als Vermögen oder Kapital versteuert, damit ist auch das Postulat der gesellschaftspolitischen Solidarität erfüllt.
Die öffentliche Hand zapft mit der Emissionsabgabe den gleichen Franken also zum dritten Mal ab. Die Abgabe ist somit vom Prinzip her falsch.
Strafsteuer für nachhaltige Werkplatzfinanzierung
Begründet werden Steuern oft mit dem gesellschaftslenkenden Anreiz, den zu setzen man sich mit ihnen erhofft, «Lenkungssteuern» oder «CO2-Abgabe» sind Begriffe dafür. Diese – mir vom Grundsatz her etwas fremde – Denkweise auf die Stempelsteuer angewendet, sehen wir, dass sie einen Vorgang bestraft, der für unseren Werkplatz gewünscht ist: Investitionen ins Eigenkapital.
Mit Kapitalerhöhungen sind oft der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen verknüpft und damit künftige Einkommen und Gewinne, die dann versteuert werden. Wenn es sich um Eigenkapital handelt, ist eine Kapitalerhöhung nachhaltiger, als sie dies fremdfinanziert (verzins- und rückzahlbar) wäre und gerade für Gewinnhöhe und damit die Gewinnsteuern auch wirksamer. Denn was vom Ertrag bei Fremdkapital als Zinsen hätte bezahlt werden müssen und dem Gewinn abgeht, fällt beim Eigenkapital als Gewinn an. Wer Eigenkapital aufnimmt, gehörte deshalb vom Steuersystem sicher nicht bestraft. Besonders schädlich: Wenn diese «Strafe» im dümmsten Moment zuschlägt: Bei einer Firma, die Eigenkapital aufnehmen muss, weil es ihr gerade nicht so gut läuft und keine Reserven mehr vorhanden sind. Leider nicht selten.
Stempelsteuer ist rar in Europa
Wohl darum kennen keine Länder in Europa die Emissionsabgabe, ausser eben der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, Spanien und Griechenland. Gerade im Europäischen Kontext macht es Sinn, die Stempelsteuer jetzt aufzuheben: Die Schweiz wird sich wohl oder übel den OECD-Mindeststeuersätzen für Unternehmen anschliessen, was unserer Standortattraktivität gegenüber heute schadet. Die Aufhebung des heutigen Standortnachteils der Emissionsabgabe ist demgegenüber immerhin ein Schrittchen in die richtige Richtung.
Historisch gewachsenes Abgabendurcheinander
Wenn ich an Lenkungsabgaben, an Handänderungssteuern, Kapital- und Vermögenssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Treibstoffzölle, Verkehrsabgaben, und, und, und… denke: Eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Abgabendurcheinanders auf einer geordneten wirtschaftlichen Basis und immer mit Wertschöpfung oder Leistungsbezug begründet wäre schon lange nötig. Immerhin ein Wenig verbessern wir mit einem Ja am nächsten Sonntag!
Matthias Hauser, Kantonsrat